Warum heißen die Waren- und Dienstleistungsklassen eigentlich Nizzaklassen? Die Antwort findet sich im Vorwort der „Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken„.
Die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Markenklassifikation) ist in einem auf der diplomatischen Konferenz von Nizza am 15. Juni 1957 geschlossenen Abkommen, revidiert 1967 in Stockholm (Stockholmer Fassung) und 1977 in Genf (Genfer Fassung), geändert 1979, vertraglich festgelegt worden.
Die Mitgliedsländer des Abkommens von Nizza bilden einen besonderen Verband innerhalb des Pariser Verbandes zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Sie haben für die Eintragung von Marken eine gemeinsame Klassifikation von Waren und Dienstleistungen angenommen und wenden diese an.
Jedes Mitgliedsland muss für die Eintragung von Marken die Internationale Markenklassi-fikation entweder als Hauptklassifikation oder als Nebenklassifikation anwenden und in seinen amtlichen Veröffentlichungen über die Eintragung von Marken die Nummern der Klassen der Internationalen Markenklassifikation angeben, in welche die Waren oder Dienstleistungen der eingetragenen Marke eingeordnet sind.
Die Anwendung der Internationalen Markenklassifikation ist jedoch nicht nur für die nationale Eintragung von Marken in den Mitgliedsländern des Abkommens von Nizza vorgeschrieben, sondern auch für die internationale Registrierung von Marken durch das Internationale Büro der WIPO gemäß dem Madrider Abkommen über die Internationale Registrierung von Marken und dem Protokoll über das Madrider Abkommen über die Internationale Registrierung von Marken, für die Eintragung von Marken durch die afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI), durch die afrikanische Regionale Organisation für geistiges Eigentum (ARIPO), durch das Beneluxbüro für Marken (BBM) und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM).