Klasse 22 enthält im Wesentlichen Seilerwaren und Waren der Segelmacherei, Polsterfüllstoffe und rohe Gespinstfasern.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Seile und Bindfaden aus natürlichen und künstlichen Textilfasern, aus Papier oder aus Kunststoff.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Spezialnetze und -taschen (siehe alphabetische Warenliste);
– Saiten für Musikinstrumente (Kl. 15);
– Schleier für Bekleidungszwecke (Kl. 25).
Quelle: DPMA