Jan
02
II. Dienstleistungen, mit einer Angabe von Warenbereichen
1. Folgenden Dienstleistungen müssen künftig keine Waren oder Warengruppen mehr hinzugefügt werden, d.h. sie sind in der folgenden Formulierung zulässig:
„Auftragsfertigung für Dritte“ (Klasse 40)
„Lohnfertigung für Dritte“ (Klasse 40)
Quelle: DPMA