MarkenBlog.de rätselt über die korrekte Einordnung der Dienstleistung der „Geldwäsche“ in das System der Nizzaer Klassifikation.
Klassifizierungsproblem – ist Geldwäsche eher
36 Geldgeschäfte, Finanzwesen
oder
37 Reinigungsdienstleistungen?
Selbstverständlich fällt die Dienstleistung der Geldwäsche in die Klasse 37, da es sich um eine Reinigungsdienstleistung handelt. Die umgangssprachlich unter dem Begriff verstandene Dienstleistung ist sicherlich eine finanzielle Dienstleistung, wäre aber nicht eintragungsfähig und entzieht sich somit der Klassifikation. Eigentlich ganz einfach!