Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:
In den Allgemeinen Anmerkungen wird klargestellt, dass Mietkauf- oder Leasingkauffinanzierung der Klasse 36 zuzuordnen ist.
Ebenfalls in den Allgemeinen Anmerkungen wird geregelt, dass Dienstleistungen des Franchising der gleichen Klasse zugeordnet werden, wie die vom Franchisegeber erbrachten besonderen Dienstleistungen (z.B. Unternehmensberatung in Bezug zu Franchisegeschäften (Klasse 35), Finanzierungen in Bezug zu Franchisegeschäften (Klasse 36), juristische Dienstleistungen in Bezug zu Franchisegeschäften (Klasse 45)).
Quelle: DPMA
Franchising, Klasse 36, Leasing, Nizzaklassen
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 36 bei insgesamt 3072 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilienwesen, Klasse 36, Nizzaklasse 36, Versicherungswesen
Klasse 36 umfasst im Wesentlichen die in Finanz- und Geldangelegenheiten geleisteten Dienste und die im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen aller Art geleisteten Dienste.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanz- und Geldangelegenheiten, nämlich:
(a) Dienstleistungen sämtlicher Bankinstitute oder damit zusammenhängender Institutionen, wie Wechselstuben oder Verrechnungsstellen (Clearing);
(b) Dienstleistungen anderer Kreditinstitute als Banken, wie Kreditgenossenschaften, Finanzgesellschaften, Geldverleiher usw.;
(c) Dienstleistungen der Investmentgesellschaften, der Holdinggesellschaften;
(d) Dienstleistungen der Wertpapiermakler und der Gütermakler;
(e) durch Treuhänder im Zusammenhang mit Geldangelegenheiten besorgte Dienstleistungen;
(f) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Reiseschecks und Kreditbriefen;
– Dienstleistungen von Liegenschaftsverwaltern in Bezug auf die Vermietung oder Schätzung oder von Kapitalgebern;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungen, wie Dienstleistungen von Agenten oder Maklern, die sich mit Versicherungen und mit den an die Versicherten zu leistenden Diensten beschäftigen, sowie Dienstleistungen in Bezug auf den Abschluss von Versicherungen.
Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilien, Klasse 36, Nizzaklasse 36, Versicherung
MarkenBlog.de rätselt über die korrekte Einordnung der Dienstleistung der „Geldwäsche“ in das System der Nizzaer Klassifikation.
Klassifizierungsproblem – ist Geldwäsche eher
36 Geldgeschäfte, Finanzwesen
oder
37 Reinigungsdienstleistungen?
Selbstverständlich fällt die Dienstleistung der Geldwäsche in die Klasse 37, da es sich um eine Reinigungsdienstleistung handelt. Die umgangssprachlich unter dem Begriff verstandene Dienstleistung ist sicherlich eine finanzielle Dienstleistung, wäre aber nicht eintragungsfähig und entzieht sich somit der Klassifikation. Eigentlich ganz einfach!
Finanzwesen, Klasse 36, Klasse 37, Klassifizierungsproblem, Reinigung
Klassentitel:
Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen
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