Markenanmeldungen 69 072 (Veränderung zu Vorjahr + 0,0%)
Abgeschlossene Prüfungsverfahren 70 962 (- 2,9%)
– mit Eintragung 48 794 (- 2,1%)
Bestand 773 744 (- 0,5%)
Quelle: DPMA
Markenanmeldungen 69 072 (Veränderung zu Vorjahr + 0,0%)
Abgeschlossene Prüfungsverfahren 70 962 (- 2,9%)
– mit Eintragung 48 794 (- 2,1%)
Bestand 773 744 (- 0,5%)
Quelle: DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die aktuell gängigen und zulässigen Formulierungen für die Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für eine Markenanmeldung in einer Datenbank mit komfortabler Suchfunktion zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie bei der Suche die erläuternden Hinweise des Amtes. Dass eine spezielle Ware oder Dienstleistung nicht in der Datenbank enthalten ist, bedeutet jedoch nicht, dass ein Markenschutz hierfür nicht möglich ist.
Zu der bereits angekündigten Praxisänderung bei der Klassifikation von Markenanmeldungen ab dem 01. Januar 2011 hat des Deutsche Patent- und Markenamt detaillierte Informationen bereitgestellt.
Quelle: MarkenBlog.de
Markenanmeldung nur mit Klassenangabe möglich
Eine Marke können Sie nicht pauschal eintragen lassen, vielmehr beantragen Sie Schutz für bestimmte Klassen von Waren oder/und Dienstleistungen. Ihre Markenanmeldung muss deshalb in jedem Fall ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthalten, die Sie mit der angemeldeten Marke kennzeichnen möchten.
Die Begriffe sind nicht frei wählbar oder formulierbar. Sie müssen sie in standardisierter Form angeben. Die so festgelegten Begriffe sind in einer Klassifikation systematisch gruppiert.Auch für Markenrecherchen im Vorfeld einer Anmeldung bietet sich die Nutzung der Klassifikation an. Sie können beispielsweise feststellen, ob Sie mit Ihrer Markenanmeldung bestehende Rechte Dritter verletzen würden und entsprechend umdisponieren.
Zudem können Sie bei international registrierten Marken unabhängig von der Kenntnis der jeweiligen Sprache leicht feststellen, für welche Waren- oder Dienstleistungsklassen Schutz besteht.
Quelle: DPMA