Anmelder mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland

Anmelder mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland müssen für Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) keinen anwaltlichen Vertreter bestellen. Sie können Schutzrechte selbst anmelden und Anträge stellen. Gleichwohl kann es durchaus sinnvoll sein, bereits im Vorfeld einer Anmeldung einen Patentanwalt oder einen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Ein jährlich aktualisiertes Verzeichnis der deutschen Patentanwälte (Herausgeber ist die Patentanwaltskammer) liegt in den Auskunftsstellen bereit oder kann hier eingesehen werden.

Anmelder ohne Wohnsitz, Geschäftssitz oder Niederlassung in Deutschland

Anmelder, die – auch wenn sie deutsche Staatsangehörige sind – in Deutschland weder wohnen noch einen Geschäftssitz oder eine Niederlassung haben, können an einem Schutzrechtsverfahren vor dem DPMA nur teilnehmen, wenn sie sich von einem im Inland zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen (§ 25 Absatz 1 PatG, § 28 Absatz 1 GebrMG, § 96 Absatz 1 MarkenG, § 58 Absatz 1 GeschmMG). Unter bestimmten Voraussetzungen ist für Personen, die im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung haben auch eine Vertretung durch Patentassessoren (§ 155 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 der Patentanwaltsordnung) oder Erlaubnisscheininhaber möglich (§ 160 Patentanwaltsordnung i. V. m. § 178 Patentanwaltsordnung in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung).

Anstelle der oben genannten Personen können auch Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die eine bestimmte, mit deutschen Rechts- oder Patentanwälten vergleichbare Berufsbezeichnung führen dürfen, als Vertreter bestellt werden (§ 25 Absatz 2 PatG, § 28 Absatz 2 GebrMG, § 96 Absatz 2 MarkenG, § 58 Absatz 2 GeschmMG). Wird in diesem Fall kein inländischer Zustellungsbevollmächtigter benannt, erfolgen Zustellungen im Verfahren vor dem DPMA mittels eingeschriebenen Briefs durch Aufgabe zur Post (§ 94 Absatz 1 Nr. 1 MarkenG, § 127 Absatz 1 Nr. 2 PatG i. V. m. §§ 21 Absatz 1 GebrMG, 23 Absatz 2 Satz 3 GeschmMG).

Quelle: DPMA

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Das Markenserviceblog hat ein Beanstandungsschreiben des DPMA aus dem jahr 1950 veröffentlicht. Schon damals der gleiche Textbaustein wie heute:

Im angemeldeten Warenverzeichnis sind die Angaben „Maschinen, Maschinenteile und Strassenbaugeräte“ zu unbestimmt und deshalb unzulässig. Maschinen und Maschinenteile sind nach Ihrer Art näher zu erläutern…

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Wer die Ware Hufeisen in der Klasse 06 wähnt, der irrt. Hufeisen finden sich in der Klasse 18 (Lederwaren, Sattlerwaren usw.). Hufeisenstollen aus Metall werden jedoch in die Klasse 06 gruppiert, während Hufeisenspiele folgerichtig in die Klasse 28 (Spielwaren) fallen.

06 Schlüssel
06 Schlüsselringe aus Metall
08 Schlüssel [Werkzeuge]
14 Schlüsselanhänger [Fantasie-, Schmuckwaren]
18 Schlüsseletuis
20 Schlüsselbretter
26 Schlüsselbänder
40 Schlüsselkopierdienst

Quelle: DPMA

Gemüse findet man innerhalb der Nizzaklassifikation in folgenden Klassen:

29 Gemüse [gekocht], Gemüse [getrocknet], Gemüse [konserviert], Gemüsekonserven [Dosen], Gemüsemousses, Gemüsesalat, Lebensmittel aus fermentiertem Gemüse [Kimchi], tiefgekühltes Gemüse

31 Gemüse [frisch]

32 Gemüsesäfte [Getränke]

Quelle: DPMA

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Aus einem Schreiben des Deutschen Patent- und Markenamtes:

“Die Dienstleistungen einer Hexe sind unzulässig, weil es Hexen nach Erkenntnissen der Markenstelle nicht gibt.”

Quelle: MarkenBlog

06 Dosen aus unedlen Metallen
14 Dosen aus Edelmetall
18 Dosen aus Leder oder Lederpappe
20 Dosen, Kästen und Kisten aus Holz oder Kunststoff
29 Gemüsekonserven [Dosen]
34 Zigarettenetuis, Dosen

Quelle: DPMA

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Klasse    Beschreibung
35
Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen
35
Beratung in Fragen der Geschäftsführung
35
Beratung in Fragen des Personalwesens
35
Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung
35
betriebswirtschaftliche Beratung
35
Erteilung von Auskünften (Information) und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]
35
organisatorische Beratung
36
finanzielle Beratung
36
Mergers- und Akquisitionsgeschäfte, nämlich finanzielle Beratung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen, sowie Unternehmensbeteiligungen
41
pädagogische Beratung
42
Beratung auf dem Gebiet der Energieeinsparung
42
Beratung bei der Gestaltung von Homepages und Internetseiten
42
Beratung für Telekommunikationstechnik
42
Beratung im Bereich Entwurf und Entwicklung von Computern
42
Bereitstellung von wissenschaftlicher Information und Beratung zum CO2-Ausgleich
42
sozialwissenschaftliche Beratung
42
technische Beratung
44
Beratungen in der Pharmazie
45
Beratung auf dem Gebiet der Sicherheit
45
Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte
45
esoterische Beratung

Klasse    Beschreibung
35
Vermietung von Büromaschinen und -geräten *
35
Vermietung von Fotokopiermaschinen
35
Vermietung von Verkaufsautomaten
35
Vermietung von Verkaufsständen
35
Vermietung von Werbeflächen
35
Vermietung von Werbeflächen im Internet
35
Vermietung von Werbematerial
35
Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien
36
Immobilienverwaltung, sowie Vermittlung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien (Facility management)
36
Vermietung von Büros [Immobilien]
36
Vermietung von Wohnungen
37
Vermietung von Baggern
37
Vermietung von Baumaschinen
37
Vermietung von Bulldozern
37
Vermietung von Kränen [Baumaschinen]
37
Vermietung von Reinigungsmaschinen
37
Vermietung von Straßenkehrmaschinen
37
Vermietung von Waschmaschinen
38
Vermietung von Einrichtungen für die Telekommunikation
38
Vermietung von Faxgeräten
38
Vermietung von Geräten zur Nachrichtenübertragung
38
Vermietung von Modems
38
Vermietung von Telefonen
38
Vermietung von Telekommunikationsgeräten
38
Vermietung von Zugriffszeit auf globale Computernetzwerke
39
Vermietung von Baustellenampeln oder Signalanlagen zur Verkehrsregelung
39
Vermietung von Booten
39
Vermietung von Fahrzeugen
39
Vermietung von Garagen
39
Vermietung von Gefriergeräten
39
Vermietung von Gepäckträgern für Fahrzeuge
39
Vermietung von Geräten zur Verkehrsregelung
39
Vermietung von Güterwagen
39
Vermietung von Kraftfahrzeugen
39
Vermietung von Kühlschränken
39
Vermietung von Lagercontainern
39
Vermietung von Lagern
39
Vermietung von Parkplätzen
39
Vermietung von Pferden
39
Vermietung von Rennautos
39
Vermietung von Rollstühlen
39
Vermietung von Stellplätzen in Rechenzentren für Webserver zur externen Nutzung (Webhousing)
39
Vermietung von Taucheranzügen [Skaphander, schwere Taucherausrüstungen]
39
Vermietung von Taucherglocken
40
Vermietung von Generatoren
40
Vermietung von Klimageräten
40
Vermietung von Raumheizgeräten
40
Vermietung von Strickmaschinen
41
Vermietung von Audiogeräten
41
Vermietung von Beleuchtungsgeräten für Bühnenausstattung und Fernsehstudios
41
Vermietung von Bühnendekoration
41
Vermietung von Camcordern
41
Vermietung von Filmgeräten und Filmzubehör
41
Vermietung von Kinofilmen [Filmverleih]
41
Vermietung von Musikinstrumenten
41
Vermietung von Rundfunk- und Fernsehgeräten
41
Vermietung von Spielausrüstung
41
Vermietung von Spielgeräten
41
Vermietung von Spielzeug
41
Vermietung von Sportausrüstungen, ausgenommen Fahrzeuge
41
Vermietung von Sportplätzen
41
Vermietung von Sporttaucherausrüstungen
41
Vermietung von Stadien
41
Vermietung von Tennisplätzen
41
Vermietung von Theaterdekoration
41
Vermietung von Tonaufnahmen
41
Vermietung von Videokameras
42
Vermietung von Computer-Software
42
Vermietung von Computerdruckern
42
Vermietung von Computern
42
Vermietung von Datenverarbeitungsgeräten
42
Vermietung von Webservern
42
Zurverfügungstellung oder Vermietung von elektronischen Speicherplätzen (Webspace) im Internet
43
Vermietung von Backöfen und Kochgeräten
43
Vermietung von Ferienhäusern
43
Vermietung von Gästezimmern
43
Vermietung von Geschirr und Besteck
43
Vermietung von Kochgeräten
43
Vermietung von Stühlen, Tischen, Tischwäsche, Gläsern
43
Vermietung von transportablen Bauten *
43
Vermietung von Trinkwasserspendern
43
Vermietung von Versammlungsräumen
43
Vermietung von Zelten
44
Vermietung von landwirtschaftlichen Geräten
44
Vermietung von medizinischen Geräten
44
Vermietung von medizinischer Ausrüstung
44
Vermietung von Sanitäranlagen
45
Vermietung von Bekleidungsstücken
45
Vermietung von Brandmeldern
45
Vermietung von Feuerlöschern
45
Vermietung von Kleidung und Kostümen
45
Vermietung von Tresoren

Solarmodule zur Stromerzeugung – Klasse 09

Solarmodule zur Wärmeerzeugung – Klasse 11

Dächer, nicht aus Metall, mit integrierten Solarzellen – Klasse 19

Erzeugung von Strom- Klasse 40

Betrieb von Solarien – Klasse 44

 

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