Die „Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“ (Markenklassifikation) oder kurz „Nizza-Klassifikation“: Der Begriff kommt daher, dass auf der diplomatischen Konferenz von Nizza am 15. Juni 1957 ein Abkommen geschlossenen wurde, das die Schaffung der Klassifikation vertraglich festlegte.

Sie enthält in insgesamt 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen) alle standardisierten und zulässigen Begriffe, die Sie für das Klassenverzeichnis Ihrer Anmeldung benötigen.
Die Warenklassen sind grob in Produkt- und Materialgruppen eingeteilt, die Dienstleistungsklassen nach Sparten/Branchen.

Quelle: DPMA

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Derzeit ist die neunte Ausgabe der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken entsprechend dem Abkommen von Nizza gültig.

Die neunte Ausgabe trat am 1. Januar 2007 in Kraft.

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Klassentitel:

Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen; von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse

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Klassentitel:

Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- oder Forstwirtschaft.

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Klassentitel:

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen

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Klassentitel:

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software

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Klassentitel:

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten

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Klassentitel:

Materialbearbeitung

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Klassentitel:

Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen

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Klassentitel:

Telekommunikation

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