Klasse 21 enthält im Wesentlichen kleine, handbetätigte Haus- und Küchengeräte sowie Geräte für die Körper- und Schönheitspflege, Glas- und Porzellanwaren.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, z.B. Kochgeschirr, Eimer, Becken aus Blech, Aluminium, Kunststoff oder aus anderen Materialien, handbetätigte kleine Geräte zum Hacken, Mahlen, Pressen usw.;
– elektrische Kämme;
– elektrische Zahnbürsten;
– Untersetzer für Schüsseln und Karaffen (Geschirr).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Waren aus Glas, Porzellan und Steingut (siehe alphabetische Warenliste);
– Putzmittel, Seifen usw. (Kl. 3);
– elektrisch angetriebene kleine Geräte zum Hacken, Mahlen, Pressen usw. (Kl. 7);
– Rasiermesser und Rasierapparate, Haarschneidemaschinen, Instrumente aus Metall für die Hand- und Fußpflege (Kl. 8);
– elektrische Kochgeräte (Kl. 11);
– Toilettespiegel (Kl. 20).

Quelle: DPMA

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Hinweis für Markenanmelder über eine Praxisänderung bei der Klassifikation
Betrifft Markenanmeldungen ab dem 1. Januar 2011

Bei Markenanmeldungen, die ab dem 1. Januar 2011 im DPMA eingehen, werden unpräzise Waren- und Dienstleistungsbegriffe anhand der jeweils angegebenen Klasse ausgelegt. Das bedeutet für Sie:

* Bei der Benutzung von Begriffen, die Sie in unserer „Suchmaschine“ ( http://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/suche/suchen.html) finden, hat die Praxisänderung keine Auswirkung.

* Wenn Sie zur Formulierung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses Begriffe verwenden, die verschiedenen Klassen zugeordnet werden können, werden diese durch die Angabe der Klassenziffer eindeutig klassifizierbar; es bedarf daher keiner Präzisierung. Dies betrifft Materialangaben, Zweckbestimmungen oder auch so genannte „Klassenvermerke“ (z.B. „nicht aus Metall“, „für medizinische Zwecke“, „soweit in Klasse xy enthalten“). Solche Präzisierungen können künftig entfallen, wenn der Anmelder durch die Auswahl der Klasse zu erkennen gegeben hat, wie er den von ihm gewählten Begriff meint und somit der Zweck der Präzisierung durch die zwingende Gruppierung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses bereits erreicht ist.

Bitte beachten Sie:
Die Beanspruchung eines Waren- oder Dienstleistungsbegriffes, der durch die Klassenziffer ausreichend präzisiert ist, kann nachträglich nicht mehr auf eine weitere Klasse ausgedehnt werden, weil dies eine unzulässige Erweiterung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses darstellen würde.

Quelle: DPMA

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Klasse 20 enthält im Wesentlichen Möbel und Möbelteile sowie Kunststofferzeugnisse, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Metallmöbel und Campingmöbel;
– Bettzeug (z.B. Matratzen, auch Auflagematratzen, Kopfkissen);
– Spiegel für die Innenausstattung und Toilettespiegel;
– Kennzeichenschilder für Fahrzeuge (nicht aus Metall);
– Briefkästen, nicht aus Metall oder Mauerwerk.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Bestimmte Spezialspiegel, die nach ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert werden (siehe alphabetische Warenliste);
– Spezialmobiliar für Laboratorien (Kl. 9);
– Spezialmobiliar für den ärztlichen Gebrauch (Kl. 10);
– Bettwäsche (Kl. 24);
– Daunendecken (Federbetten) (Kl. 24).

Quelle: DPMA

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Klasse 19 enthält im Wesentlichen Baumaterialien (nicht aus Metall).

Diese Klasse enthält insbesondere:
– teilweise bearbeitetes Holz (z.B. Balken, Bretter, Platten);
– Sperrholz;
– Bauglas (z.B. Fliesen, Dachplatten aus Glas);
– Glasgranulat für die Straßenmarkierung;
– Briefkästen aus Mauerwerk.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Mittel zum Haltbar- oder Wasserdichtmachen für Zement (Kl. 1);
– Feuerschutzmittel (Kl. 1);
– Schusterpech (Kl. 3).

Quelle: DPMA

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Klasse 18 enthält im Wesentlichen Leder, Lederimitationen, Reisebedarfsartikel, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, sowie Sattlerwaren.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Bekleidungsstücke (siehe alphabetische Warenliste).

Quelle: DPMA

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Klasse 17 enthält im Wesentlichen Material zur Isolierung von Elektrizität, Wärme oder Schall und teilweise bearbeitete Kunststoffe in Form von Folien, Platten oder Stangen.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Gummi für die Runderneuerung von Reifen;
– Polstermaterial aus Kautschuk oder Kunststoff;
– Schwimmsperren gegen Umweltverschmutzung.

Quelle: DPMA

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Klasse 16 enthält im Wesentlichen Papier, Papierwaren und Büroartikel.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Papiermesser;
– Vervielfältigungsgeräte;
– Folien, Taschen und Beutel aus Kunststoff für Verpackungszwecke.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Papier- oder Pappwaren (siehe alphabetische Warenliste);
– Farben (Kl. 2);
– Handwerkzeuge für Künstler (z.B. Spachtel, Bildhauermeißel) (Kl. 8).

Quelle: DPMA

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Mit dem Thema Firmennamenrecherche beschäftigt sich ein neues Blogprojekt.

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Diese Klasse enthält insbesondere:
– Mechanische Klaviere und deren Zubehör;
– Spieldosen;
– elektrische und elektronische Musikinstrumente.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Apparate für die Tonaufzeichnung, -übertragung, -verstärkung und -wiedergabe (Kl. 9).

Quelle: DPMA

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Klasse 14 enthält im Wesentlichen Edelmetalle und daraus hergestellte Gegenstände soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, sowie, allgemein, Juwelierwaren, Schmuckwaren und Uhren.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– echte und unechte Schmuckwaren;
– Manschettenknöpfe, Krawattennadeln.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Erzeugnisse aus Edelmetallen, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Blattmetalle oder Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler (Kl. 2); Goldamalgame für zahnärztliche Zwecke (Kl. 5); Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel (Kl. 8); elektrische Kontakte (Kl. 9); Schreibfedern aus Gold (Kl. 16); Teekannen (Kl. 21); Gold- und Silberstickereien (Kl. 26); Zigarrenetuis, -kästen, -kisten (Kl. 34);
– Kunstgegenstände, so weit sie nicht aus Edelmetallen bestehen (diese werden entsprechend dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert).

Quelle: DPMA

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