Klasse 27 enthält im Wesentlichen Beläge und Verkleidungen für bereits fertige Fußböden und Wände (für Einrichtungszwecke).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Holzböden (Kl. 19)

Quelle: DPMA

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Immer schön, wenn sich in Erläuterungen erläuterungsbedürftige Bezeichnungen finden. Wer also bei dem Begriff  „Posamenten“ ratlos mit den Schultern zucken muss, dem hilft die Wikipedia weiter.

Posamenten (aus dem französischen passement) sind Besatzartikel, die keine eigenständige Funktion besitzen, sondern lediglich als Schmuckelemente auf andere textile Endprodukte wie Kleidung, Polstermöbel, Lampenschirme, Vorhänge und andere Heimtextilien appliziert werden.

Als Posament zählen Zierbänder, gewebte Borten, Fransenborten, Kordeln, Quasten, Volants, Spitzen aller Art, kunstvoll besponnene Zierknöpfe und ähnliches.

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Klasse 26 enthält im Wesentlichen Kurzwaren und Posamenten.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Reißverschlüsse.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Spezialhaken (siehe alphabetische Warenliste);
– bestimmte Spezialnadeln (siehe alphabetische Warenliste);
– Textilgarne (Kl. 23).

Quelle: DPMA

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Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Spezialbekleidungsstücke und Spezialschuhe (siehe alphabetische Warenliste).

Quelle: DPMA

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MarkenBlog.de rätselt über die korrekte Einordnung der Dienstleistung der „Geldwäsche“ in das System der Nizzaer Klassifikation.

Klassifizierungsproblem – ist Geldwäsche eher

36 Geldgeschäfte, Finanzwesen

oder

37 Reinigungsdienstleistungen?

Selbstverständlich fällt die Dienstleistung der Geldwäsche in die Klasse 37, da es sich um eine Reinigungsdienstleistung handelt.  Die umgangssprachlich unter dem Begriff  verstandene Dienstleistung ist sicherlich eine finanzielle Dienstleistung, wäre aber nicht eintragungsfähig und entzieht sich somit der Klassifikation. Eigentlich ganz einfach!

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Klasse 24 enthält im Wesentlichen Webstoffe und Decken.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Bettwäsche aus Papier.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Spezialwebstoffe (siehe alphabetische Warenliste);
– Heizdecken für medizinische Zwecke (Kl. 10) und nicht für medizinische Zwecke (Kl. 11);
– Tischwäsche aus Papier (Kl. 16);
– Pferdedecken (Kl. 18).

Quelle: DPMA

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Keine erläuternden Anmerkungen für diese Klasse.

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Klasse 22 enthält im Wesentlichen Seilerwaren und Waren der Segelmacherei, Polsterfüllstoffe und rohe Gespinstfasern.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Seile und Bindfaden aus natürlichen und künstlichen Textilfasern, aus Papier oder aus Kunststoff.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Spezialnetze und -taschen (siehe alphabetische Warenliste);
– Saiten für Musikinstrumente (Kl. 15);
– Schleier für Bekleidungszwecke (Kl. 25).

Quelle: DPMA

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Zu der bereits angekündigten Praxisänderung bei der Klassifikation von Markenanmeldungen ab dem 01. Januar 2011 hat des Deutsche Patent- und Markenamt detaillierte Informationen bereitgestellt.

Quelle: MarkenBlog.de

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Wollfett: Klasse 04
Schießbaumwolle: 13
Mineralwolle: 17
Putzwolle: 21
Holzwolle: 22
Schurwolle: 22
Wolle [versponnen]: 23
Wollstoffe: 24
Wollschnüre: 26
Schätzungen auf dem gebiet der Wolle: 35
Behandlung von Wolle: 40

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