Klasse 37 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die von Unternehmern oder Subunternehmern im Bauwesen oder bei der Errichtung ortsfester Bauten erbracht werden, sowie Dienstleistungen, die von Personen oder Organisationen erbracht werden, die sich mit der Wiederinstandsetzung oder der Erhaltung von Gegenständen befassen, ohne deren physikalische oder chemische Eigenschaften zu ändern.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Dienstleistungen, die sich auf die Errichtung von Bauten, Straßen, Brücken, Dämmen oder Leitungen beziehen, sowie Dienstleistungen von Unternehmern, die auf dem Gebiet des Bauwesens spezialisiert sind, wie Maler, Klempner (Spengler), Heizungsinstallateure oder Dachdecker;
– mit Dienstleistungen im Bauwesen in Verbindung stehende Dienstleistungen, wie Bauprojektprüfungen;
– Schiffsbau;
– Dienstleistungen betreffend die Vermietung von Bauwerkzeugen oder Baumaterial;
– Dienstleistungen im Reparaturwesen, nämlich Dienstleistungen, die sich damit befassen, Gegenstände beliebiger Art nach Abnutzung, Beschädigung, Zerfall oder teilweiser Zerstörung wieder in einen guten Zustand zu versetzen (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines mangelhaft gewordenen Baues oder Gegenstandes);
– verschiedene Reparaturdienste, z.B. auf den Gebieten der Elektrizität, des Mobiliars, der Instrumente und Werkzeuge usw.;
– Dienstleistungen in Bezug auf die Erhaltung eines Gegenstandes in seinem ursprünglichen Zustand, ohne irgendeine seiner Eigenschaften zu ändern (hinsichtlich des Unterschieds zwischen dieser Klasse und der Klasse 40 siehe die erläuternde Anmerkung zu Klasse 40).
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Dienstleistungen in Bezug auf die Einlagerung von Waren, wie Bekleidungsstücke oder Fahrzeuge (Kl. 39);
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Färben von Webstoffen oder Bekleidungsstücken (Kl. 40).
Bau, Bauwesen, Installation, Klasse 37, Nizzaklasse 37, Reinigung, Reparatur
Klasse 36 umfasst im Wesentlichen die in Finanz- und Geldangelegenheiten geleisteten Dienste und die im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen aller Art geleisteten Dienste.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanz- und Geldangelegenheiten, nämlich:
(a) Dienstleistungen sämtlicher Bankinstitute oder damit zusammenhängender Institutionen, wie Wechselstuben oder Verrechnungsstellen (Clearing);
(b) Dienstleistungen anderer Kreditinstitute als Banken, wie Kreditgenossenschaften, Finanzgesellschaften, Geldverleiher usw.;
(c) Dienstleistungen der Investmentgesellschaften, der Holdinggesellschaften;
(d) Dienstleistungen der Wertpapiermakler und der Gütermakler;
(e) durch Treuhänder im Zusammenhang mit Geldangelegenheiten besorgte Dienstleistungen;
(f) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Reiseschecks und Kreditbriefen;
– Dienstleistungen von Liegenschaftsverwaltern in Bezug auf die Vermietung oder Schätzung oder von Kapitalgebern;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungen, wie Dienstleistungen von Agenten oder Maklern, die sich mit Versicherungen und mit den an die Versicherten zu leistenden Diensten beschäftigen, sowie Dienstleistungen in Bezug auf den Abschluss von Versicherungen.
Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilien, Klasse 36, Nizzaklasse 36, Versicherung
Klasse 35 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die von Personen oder Organisationen erbracht werden, deren Haupttätigkeit
(1) die Hilfe beim Betrieb oder der Leitung eines Handelsunternehmens, oder
(2) die Hilfe bei der Durchführung von Geschäften oder Handelsverrichtungen eines Industrie- oder Handelsunternehmens ist,
sowie Dienstleistungen von Werbeunternehmen, die sich in Bezug auf alle Arten von Waren oder Dienstleistungen hauptsächlich mit Mitteilungen an die Öffentlichkeit und mit Erklärungen und Anzeigen durch alle Mittel der Verbreitung befassen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Das Zusammenstellen verschiedener Waren (ausgenommen deren Transport) für Dritte, um den Verbrauchern Ansicht und Erwerb dieser Waren zu erleichtern; diese Dienstleistungen können von Einzelhandelsgeschäften, Großhandelsverkaufsstellen, durch Versandkataloge oder mit Hilfe elektronischer Medien, z.B. über Websites oder Teleshopping-Sendungen, erbracht werden.
– Dienstleistungen, die sich auf das Registrieren, Abschreiben, Abfassen, Zusammen-stellen oder das systematische Ordnen von schriftlichen Mitteilungen und Auf-zeichnungen beziehen, ebenso wie auf die Zusammenstellung von mathematischen oder statistischen Daten;
– Dienstleistungen von Werbeagenturen sowie Dienstleistungen, wie die Verteilung von Prospekten (direkt oder durch die Post) oder das Verteilen von Warenmustern (Warenproben). Diese Klasse kann die Werbung für andere Dienstleistungen, wie z.B. die Werbung für Bankdarlehen oder die Rundfunkwerbung, umfassen.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Dienstleistungen, wie Schätzungen und Gutachten von Ingenieuren, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Leitung der Geschäfte eines Handels- oder Industrieunternehmens stehen (siehe alphabetische Dienstleistungsliste);
Quelle: DPMA
Einzelhandel, Großhandel, Handel, Klasse 35, Nizzaklasse 35, Werbung
Diese Klasse (34) enthält insbesondere:
– Tabakersatzstoffe (nicht für medizinische Zwecke).
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– tabakfreie Zigaretten für medizinische Zwecke (Kl. 5).
Quelle: DPMA
Klasse 34, Nizzaklasse 34, Rauchwaren, Tabak
Diese Klasse (33) enthält insbesondere nicht:
– medizinische Getränke (Kl. 5);
– entalkoholisierte Getränke (Kl. 32).
Quelle: DPMA
Alkohol, alkoholische Getränke, Klasse 33, Nizzaklasse 33
Klasse 32 enthält im Wesentlichen alkoholfreie Getränke sowie Biere.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– entalkoholisierte Getränke.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Getränke für medizinische Zwecke (Kl. 5);
– Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil (Kl. 29);
– Kakao-, Kaffee- oder Schokoladegetränke (Kl. 30).
Quelle: DPMA
alkoholfreie Getränke, Bier, Getränke, Klasse 32, Nizzaklasse 32
Klasse 31 enthält im Wesentlichen die nicht für den Verzehr zubereiteten Bodenprodukte, lebende Tiere und Pflanzen sowie Tiernahrungsmittel.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– rohes Holz;
– rohes Getreide;
– Bruteier;
– Weich- und Schalentiere (lebend).
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Kulturen von Mikroorganismen und Blutegel für medizinische Zwecke (Kl. 5);
– halbverarbeitetes Holz (Kl. 19);
– künstliche Köder für den Fischfang (Kl. 28);
– Reis (Kl. 30);
– Tabak (Kl. 34);
Quelle: DPMA
Futtermittel, Klasse 31, lebende Tiere, Nizzaklasse 31, Tiere
Klasse 30 enthält im Wesentlichen für den Verzehr oder die Konservierung zubereitete Nah-rungsmittel pflanzlicher Herkunft sowie Zusätze für die Geschmacksverbesserung von Nahrungsmitteln.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Kaffee-, Kakao- oder Schokoladegetränke;
– für die menschliche Ernährung zubereitetes Getreide (z.B. Haferflocken oder andere Getreideflocken).
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft (siehe alphabetische Warenliste);
– Salz zum Konservieren, nicht für Lebensmittel (Kl. 1);
– medizinische Tees und diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke (Kl. 5);
– Babykost (Kl. 5);
– rohes Getreide (Kl. 31);
– Tiernahrungsmittel (Kl. 31)
Quelle: DPMA
30, Kaffee, Klasse 30, Lebensmittel, Nizzaklasse 30, Tee
Klasse 29 enthält im Wesentlichen Nahrungsmittel tierischer Herkunft sowie Gemüse und andere essbare, für den Verzehr oder die Konservierung zubereitete Gartenbauprodukte.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft (siehe alphabetische Warenliste);
– Babykost (Kl. 5);
– diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke (Kl. 5);
– Salatsoßen (Kl. 30);
– Bruteier (Kl. 31);
– Tiernahrungsmittel (Kl. 31);
– lebende Tiere (Kl. 31)
Quelle: DPMA
29, Klasse 29, Lebensmittel, Milch, Nizzaklasse 29, tierische Herkunft
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Angelgeräte;
– Geräte für verschiedene Sportarten und Spiele.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Christbaumkerzen (Kl. 4);
– Taucherausrüstungen (Kl. 9);
– Unterhaltungsgeräte, die mit einem externen Bildschirm oder Monitor zu verwenden sind (Kl. 9).
– elektrische Christbaumbeleuchtungen (Ketten) (Kl. 11);
– Fischereinetze (Kl. 22);
– Gymnastik- und Sportbekleidung (Kl. 25);
– Zucker- und Schokoladewaren als Christbaumschmuck (Kl. 30)
Quelle: DPMA
28, Christbaumschmuck, Klasse 28, Nizzaklasse 28, Spiele, Spielwaren, Spielzeug, Sportartikel, Sportgeräte