Diese Klasse enthält insbesondere:
– von Juristen erbrachte Dienstleistungen für Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen und Unternehmen;
– Nachforschungen und Überwachungen bezüglich der Sicherheit von Personen und Gruppen;
– Dienstleistungen zu Gunsten von Personen, im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Anlässen wie Begleitdienste, Ehevermittlung, Bestattungen.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Gewerbsmäßige direkte Hilfe bei der Abwicklung von Geschäften und der Leitung von Handelsgesellschaften (Kl. 35),
– Dienstleistungen in Verbindung mit Finanz-, Geld- oder Versicherungsgeschäften (Kl. 36);
– Reisebegleitung (Kl. 39);
– Sicherheitstransporte (Kl. 39);
– Dienstleistungen im Bereich der Erziehung und der Ausbildung von Personen in allen Formen (Kl.41);
– Darbietungen von Sängern und Tänzern (Kl. 41);
– Computer-Dienstleistungen zum Schutz von Software (Kl. 42);
– Dienstleistungen von Dritten, die die medizinische Versorgung, die Gesundheits- und Schönheitspflege von Menschen und Tieren sicherstellen (Kl. 44);
– bestimmte Vermietungsdienstleistungen (siehe alphabetische Liste der Dienst-leistungen sowie allgemeine Hinweise (b) bezüglich der Klassifizierung der Dienstleistungen).
Quelle: DPMA
Die Klasse 44 enthält im Wesentlichen die ärztliche Pflege, Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere, erbracht durch Personen oder Unternehmen; sie enthält ebenfalls Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Medizinische Analysen im Zusammenhang mit der Behandlung von Einzelnen (wie Röntgenaufnahmen und Blutproben);
– künstliche Besamung;
– pharmazeutische Beratung;
– Aufzucht von Tieren;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Pflanzenbau wie Gartenarbeit;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Floristik wie Blumenbinden sowie die Dienstleistungen von Landschaftsgärtnern.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Schädlingsbekämpfung (ausgenommen für landwirtschaftliche, gartenwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke) (Kl. 37);
– Installation und Reparatur von Bewässerungsanlagen (Kl. 37);
– Krankentransporte (Kl. 39);
– Schlachten von Tieren (Kl. 40);
– Ausstopfen und Präparieren von Tieren (Kl. 40);
– Fällen und Zuschneiden von Holz (Kl. 40);
– Tierdressur (Kl. 41);
– Dienstleistungen von Fitnessklubs (Kl. 41);
– wissenschaftliche Forschungen für medizinische Zwecke (Kl. 42);
– Betrieb von Tierpflegeheimen (Kl. 43);
– Dienstleistungen von Altersheimen (Kl. 43).
Quelle: DPMA
Klasse 4, Körperpflege, Landwirtschaft, medizin, Nizzaklasse 44
Die Klasse 43 enthält im Wesentlichen Dienstleistungen, die erbracht werden von Personen oder Unternehmen, deren Zweck es ist, Speisen oder Getränke für den Verzehr zuzubereiten, sowie Dienstleistungen bestehend in der Gewährung von Unterkunft oder von Unterkunft und Verpflegung durch Hotels, Pensionen oder andere Unternehmen, die die Beherbergung von Gästen sicherstellen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Reservierung von Unterkunft für Reisende, die insbesondere durch Reisebüros oder Reisemakler vermittelt wird;
– Betrieb von Tierpflegeheimen.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Vermietung von Immobilien wie Häuser, Wohnungen usw., die für eine dauerhafte Nutzung bestimmt sind (Kl. 36);
– Organisation von Reisen durch Reisebüros (Kl. 39);
– Konservierung von Lebensmitteln und Getränken (Kl. 40);
– Betrieb von Diskotheken (Kl. 41);
– Betrieb eines Internats (Kl. 41);
– Dienstleistungen von Pflege- und Erholungsheimen (Kl. 44).
Quelle: DPMA
Beherbergung, Catering, Gastronomie, Klasse 43, Nizzaklasse 43, Verpflegung
Dem Nizza Abkommen sind derzeit 81 Staaten beigetreten.
Albania
Algeria
Argentina
Armenia
Australia
Austria
Azerbaijan
Bahrain
Barbados
Belarus
Belgium
Benin
Bosnia and Herzegovina
Bulgaria
China
Croatia
Cuba
Czech Republic
Democratic People’s Republic of Korea
Denmark
Dominica
Egypt
Estonia
Finland
France
Georgia
Germany
Greece
Guinea
Hungary
Iceland
Ireland
Israel
Italy
Jamaica
Japan
Jordan
Kazakhstan
Kyrgyzstan
Latvia
Liechtenstein
Lithuania
Luxembourg
Malawi
Malaysia
Mexico
Monaco
Mongolia
Montenegro
Morocco
Mozambique
Netherlands
Norway
Poland
Portugal
Republic of Korea
Republic of Moldova
Romania
Russian Federation
Saint Kitts and Nevis
Saint Lucia
Serbia
Singapore
Slovakia
Slovenia
Spain
Suriname
Sweden
Switzerland
Syrian Arab Republic
Tajikistan
The former Yugoslav Republic of Macedonia
Trinidad and Tobago
Turkey
Turkmenistan
Ukraine
United Kingdom
United Republic of Tanzania
United States of America
Uruguay
Uzbekistan
Quelle: WIPO
Mitglieder, Mitgliedsstaaten, Nizzaabkommen, Nizzaklassen
Klasse 42 enthält im Wesentlichen einzeln oder gemeinsam erbrachte Dienstleistungen, die sich auf theoretische und praktische Aspekte komplexer Gebiete beziehen; derartige Dienstleistungen werden erbracht durch Angehörige von Berufen wie Chemiker, Physiker, Ingenieure, Programmierer usw.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Dienstleistungen von Ingenieuren, die sich mit Bewertungen, Schätzungen, Untersuchungen und Gutachten im Bereich der Wissenschaft und der Technologie befassen;
– wissenschaftliche Forschungen zu medizinischen Zwecken.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Nachforschungen und Bewertungen in Geschäftsangelegenheiten (Kl. 35);
– Textverarbeitung und Dateienverwaltung mittels Computer (Kl. 35);
– Finanzielle und fiskalische Schätzungen (Kl. 36);
– Bergbauarbeiten und Erdölförderung (Kl. 37);
– Installation und Reparatur von Computern (Kl. 37);
– Dienstleistungen die erbracht werden durch Angehörige von Berufen wie Ärzte, Tierärzte, Psychoanalytiker (Kl. 44);
– medizinische Versorgung (Kl. 44);
– Dienstleistungen von Landschaftsgärtnern (Kl. 44);
– Juristische Dienstleistungen (Kl. 45).
Quelle: DPMA
Architekt, Design, Ingenieur, Klasse 42, Nizzaklasse 42, Softwareprogrammierung
Klasse 41 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen von Personen oder Einrichtungen, die auf die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten von Menschen oder Tieren gerichtet sind, sowie Dienstleistungen, die der Unterhaltung dienen oder die Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen sollen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– alle Formen der Erziehung von Personen oder der Dressur von Tieren;
– Dienstleistungen, deren Hauptzweck die Zerstreuung, Belustigung oder Entspannung von Personen ist;
– öffentliche Präsentation von Werken der bildenden Kunst oder der Literatur für kulturelle oder erzieherische Zwecke.
Quelle: DPMA
Ausbildung, Klasse 41, Nizzaklasse 41, Unterhaltung
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Dienstleistungen in Bezug auf die Umwandlung eines Gegenstandes oder Stoffes sowie jedes Verfahren, das eine Änderung seiner Grundeigenschaften zur Folge hat (z.B. das Färben eines Kleidungsstückes); die Dienstleistung der Pflege (des Unterhalts) wird, obwohl sie normalerweise in Klasse 37 enthalten ist, demzufolge in die Klasse 40 eingeordnet, wenn sie eine solche Änderung einschließt (z.B. Verchromen von Stoßstangen eines Automobils);
– Dienstleistungen in Bezug auf die Materialbearbeitung bei der Herstellung eines Stoffes oder Gegenstandes, ausgenommen Bauwerke; z.B. Dienstleistungen in Bezug auf das Zuschneiden, Zurichten, Polieren durch Abschleifen oder Überziehen mit Metall.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Dienstleistungen im Reparaturwesen (Kl. 37).
Quelle: DPMA
Druckarbeiten, Klasse 40, Materialbearbeitung, Nizzaklasse 40
Klasse 39 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die dadurch erbracht werden, dass Personen oder Waren von einem Ort an einen anderen transportiert werden (per Schiene oder Straße, zu Wasser oder in der Luft sowie Pipeline-Transporte) und Dienstleistungen, die notwendigerweise mit diesen Transporten in Beziehung stehen, sowie Dienstleistungen, die sich auf das Einlagern von Waren in einem Lagerhaus oder einem anderen Gebäude im Hinblick auf deren Erhaltung oder Aufbewahrung beziehen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Dienstleistungen von Gesellschaften, die vom Transportunternehmer benutzte Stationen, Brücken, Eisenbahn-Fährschiffe usw. betreiben;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Transportfahrzeugen;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schleppen und Löschen von Schiffen, dem Betrieb von Häfen und Docks und der Bergung von Schiffen und ihrer Ladung aus Seenot;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugplätzen;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verpacken von Waren vor dem Versand;
– Dienstleistungen, die im Erteilen von Auskünften durch Makler oder Reisebüros über Reisen oder die Beförderung von Waren bezüglich der Tarife, Fahrpläne und Beförderungsarten bestehen;
– Dienstleistungen in Bezug auf die Kontrolle von Fahrzeugen oder Waren vor dem Transport.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Dienstleistungen in Bezug auf die Werbung der Transportunternehmen, wie das Verteilen von Prospekten oder die Rundfunkwerbung (Kl. 35);
– Dienstleistungen in Bezug auf die Ausgabe von Reiseschecks oder von Kreditbriefen durch Makler oder Reisebüros (Kl. 36);
– Dienstleistungen in Bezug auf Versicherungen (kommerzielle Versicherungen, Feuer- oder Lebensversicherungen) während der Beförderung von Personen oder Waren (Kl. 36);
– Dienstleistungen in Bezug auf die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen sowie Dienstleistungen in Bezug auf die Pflege (den Unterhalt) oder die Reparatur von Gegenständen, die mit der Beförderung von Waren oder Personen im Zusammenhang stehen (Kl. 37);
– Dienstleistungen in Bezug auf die Reservierung von Hotelzimmern durch Reisebüros oder Makler (Kl. 43).
Klasse 39, Lagerung, Logistik, Nizzaklasse 39, Transport
Klasse 38 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die es zumindest einer Person ermöglichen, mit einer anderen durch ein sinnesmäßig wahrnehmbares Mittel in Verbindung zu treten. Solche Dienstleistungen umfassen diejenigen,
(1) welche es einer Person gestatten, mit einer anderen zu sprechen,
(2) welche Botschaften von einer Person an eine andere übermitteln und
(3) welche akustische oder visuelle Übermittlungen von einer Person an eine andere gestatten (Rundfunk und Fernsehen).
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Dienstleistungen, die im Wesentlichen in der Verbreitung von Rundfunk- oder Fernsehprogrammen bestehen.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Rundfunkwerbung (Kl. 35).
Klasse 38, Nizzaklasse 38, Telekommunikation
Warum heißen die Waren- und Dienstleistungsklassen eigentlich Nizzaklassen? Die Antwort findet sich im Vorwort der „Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken„.
Die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Markenklassifikation) ist in einem auf der diplomatischen Konferenz von Nizza am 15. Juni 1957 geschlossenen Abkommen, revidiert 1967 in Stockholm (Stockholmer Fassung) und 1977 in Genf (Genfer Fassung), geändert 1979, vertraglich festgelegt worden.
Die Mitgliedsländer des Abkommens von Nizza bilden einen besonderen Verband innerhalb des Pariser Verbandes zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Sie haben für die Eintragung von Marken eine gemeinsame Klassifikation von Waren und Dienstleistungen angenommen und wenden diese an.
Jedes Mitgliedsland muss für die Eintragung von Marken die Internationale Markenklassi-fikation entweder als Hauptklassifikation oder als Nebenklassifikation anwenden und in seinen amtlichen Veröffentlichungen über die Eintragung von Marken die Nummern der Klassen der Internationalen Markenklassifikation angeben, in welche die Waren oder Dienstleistungen der eingetragenen Marke eingeordnet sind.
Die Anwendung der Internationalen Markenklassifikation ist jedoch nicht nur für die nationale Eintragung von Marken in den Mitgliedsländern des Abkommens von Nizza vorgeschrieben, sondern auch für die internationale Registrierung von Marken durch das Internationale Büro der WIPO gemäß dem Madrider Abkommen über die Internationale Registrierung von Marken und dem Protokoll über das Madrider Abkommen über die Internationale Registrierung von Marken, für die Eintragung von Marken durch die afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI), durch die afrikanische Regionale Organisation für geistiges Eigentum (ARIPO), durch das Beneluxbüro für Marken (BBM) und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM).
Dienstleistungsklassen, Klassifikation, Nizza, Nizza Abkommen, Warenklassen