Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 20 bei insgesamt 1109 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 20 bei insgesamt 1109 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 19 bei insgesamt 782 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 18 bei insgesamt 583 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 17 bei insgesamt 312 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 16 bei insgesamt 2468 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 15 bei insgesamt 95 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 14 bei insgesamt 754 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 13 bei insgesamt 66 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Im Jahr 2009 wurde die Nizzaklasse 12 bei insgesamt 1286 Markenanmeldungen als Leitklasse gewählt.
Quelle: DPMA
Zur Leitklasse führt das DPMA in den Richtlinien für die Prüfung von Markenanmeldungen aus:
Das Deutsche Patent- und Markenamt legt die Leitklasse fest, nach der sich die interne Zuständigkeit für die Bear-beitung der Anmeldung richtet (§ 21 Abs. 2 MarkenV). Maßgebend hierfür ist, auf welchen Waren und Dienstleistungen der Schwerpunkt der Anmeldung liegt. Der Anmelder kann in der Anmeldung eine Leitklasse vorschlagen. Diese Angabe ist für das Deutsche Patent- und Markenamt nicht bindend, ihr wird aber nach Möglichkeit entsprochen. Als interner Organisationsakt ist die Festlegung der Leitklasse nicht mit Rechtsmitteln angreifbar.
Zur Wahl der Leitklasse schreibt RA Prehm auf MarkenBlog.de:
Ein häufiger Irrtum betrifft die Wahl der Leitklasse bei der Markenanmeldung. Anmelder meinen als Leitklasse müsse die wichtigste Klasse der Markenanmeldung angegeben werden. Das ist nicht nur falsch, sondern kann auch den Fortgang der Anmeldung negativ beeinflussen, denn die richtige Wahl der Leitklasse ist ein wichtiges Steuerungselement für den Markenanmelder.
Bei der Anmeldung einer Marke ist aus dem Klassenverzeichnis eine sogenannte Leitklasse anzugeben. Diese Klasse bestimmt, welche Abteilung im DPMA die Prüfung der Markenanmeldung zugeschrieben wird. Die Wahl der Leitklasse hat zwar keine materielle Auswirkung auf die Eintragbarkeit Ihrer Marke (es muss nicht die wichtigste Klasse angegeben werden), jedoch eine erhebliche Beeinflussung der Eintragungsgeschwindigkeit.
Hierzu muss man wissen, dass bestimmte Klassen sehr gängig sind und die Anmelder oft aus Unwissenheit immer Ihre wichtigste Klasse als Leitklasse wählen und die entsprechende Markenabteilung hierdurch sehr belastet ist. Es kann also ratsam sein, eine Leitklasse zu wählen, die nicht so überlaufen ist. Die Klassenwahl ist unbedingt auch ein Mittel, um bekannt restriktiven oder arbeitsüberlasteten Prüfern aus dem Weg zu gehen.