Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:

„Babywindeln“ werden wie andere Hygieneprodukte künftig einheitlich in Klasse 5 eingeordnet. Ebenso werden „Babywindelhöschen“ in Klasse 5 klassifiziert. „Babyhöschen [Bekleidung]“ gehören in Klasse 25.

Quelle: DPMA

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