Am 1. Januar 2024 ist Version 2024 der 12. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (NCL 12-2024) in Kraft getreten.

Die Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen, die in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt angewendet wird und die sich auf die Grundlage der Nizza-Klassifikation stützt, wird im  Bundesanzeiger bekannt gemacht: „Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen gemäß § 19 der Markenverordnung“.

Quelle: DPMA

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