Die nach § 19 MarkenV in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anzuwendende Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizza-Klassifikation wurde am 28. Dezember 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die neue Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Quelle: DPMA
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