Das HABM hat inzwischen ein Formular zur Erklärung in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen veröffentlicht.
Angesichts des Urteils des Gerichts in der Rechtssache C-307/10 – “IP Translator”, müssen Anmelder von Gemeinschaftsmarken, die beabsichtigen, dass die Klassenüberschrift der jeweiligen Klasse(n) alle in der alphabetischen Liste genannten Waren und Dienstleistungen beinhalten, die beigefügte Erklärung im PDF Format
Wurde diese Erklärung bei Einreichung der online Anmeldung nicht beigefügt, geht das Amt davon aus, dass Schutz nur für die in der Klassenüberschrift enthaltenen allgemeinen Angaben im wortwörtlichen Sinne beansprucht wird.
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