In dem Telefonat mit der Mandantschaft teilte diese mit, dass sie die Marke gerne geschützt haben möchte für
Einführhilfen von Staplerinstrumenten im Rahmen der transanalen Stapleranastomose
Beim Schlüsselbegriff “Stapler” fragt der Autor, welche Teile des Gabelstaplers (Klasse 12) denn gemeint seien und erntet zunächst ein betroffenes Schweigen, dann einen Lacher der humorigen Mandantschaft.
Gemeint sind nämlich ärztliche Instrumente der Klasse 10.
Quelle: Markenserviceblog
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