Die „Klassifikation von Nizza“ ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen. In insgesamt 45 sogenannten „Klassen“ sind alle nur denkbaren Waren und Dienstleistungen eingruppiert. Der Name geht auf das auf der diplomatischen Konferenz von Nizza am 15.6.1957 geschlossene Übereinkommen zurück, das die Schaffung der Klassifikation vertraglich festlegte. Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat dieses Abkommens.
Die Klassifikation von Nizza wird in einem fünfjährigen Turnus überarbeitet. Nach 2007 erscheint am 1. Januar 2012 wieder eine neue Ausgabe dieser Klassifikation (10. Ausgabe).
Quelle: DPMA
Auf aktuellem Stand ist seit dem 01.01.2012 auch die Suchfunktion des DPMA für Waren- und Dienstleistungsbegriffen , die für eine Markenanmeldung benötigt werden.
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