Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die aktuell gängigen und zulässigen  Formulierungen für die Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für eine  Markenanmeldung in einer Datenbank mit komfortabler Suchfunktion zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie bei der Suche die erläuternden Hinweise des Amtes. Dass eine spezielle Ware oder Dienstleistung nicht in der Datenbank enthalten ist, bedeutet jedoch nicht, dass ein Markenschutz hierfür nicht möglich ist.

, , , ,
Trackback

no comment untill now

Sorry, comments closed.